Rechtsprechung
BayObLG, 15.05.1998 - 4St RR 69/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,10857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 418 Abs. 4, § 338 Nr. 5
Pflicht zur Bestellung eines Verteidigers im beschleunigten Verfahren
Papierfundstellen
- StV 1998, 367 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Braunschweig, 09.02.2005 - 1 Ss (S) 5/05
Erfordernis der Anwesenheit eines Verteidigers in einem beschleunigten Verfahren …
Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens oder auf der Zeitpunkt der Terminsanberaumung an; vielmehr muss diese Prognose während des gesamten Verfahrens fortlaufend gestellt werden, also insbesondere auch während der laufenden Verhandlung (OLG Karlsruhe StV 1999, 364 f; BayObLG StV 1998, 367 f;… Gössel, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 418 Rdnr.45; Tolksdorf, in: Karlsruher Kommentar, StPO, § 418 Rdnr.11).