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   BayObLG, 15.05.1998 - 4St RR 69/98   

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https://dejure.org/1998,10857
BayObLG, 15.05.1998 - 4St RR 69/98 (https://dejure.org/1998,10857)
BayObLG, Entscheidung vom 15.05.1998 - 4St RR 69/98 (https://dejure.org/1998,10857)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Mai 1998 - 4St RR 69/98 (https://dejure.org/1998,10857)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 418 Abs. 4, § 338 Nr. 5
    Pflicht zur Bestellung eines Verteidigers im beschleunigten Verfahren

Papierfundstellen

  • StV 1998, 367 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Braunschweig, 09.02.2005 - 1 Ss (S) 5/05

    Erfordernis der Anwesenheit eines Verteidigers in einem beschleunigten Verfahren

    Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens oder auf der Zeitpunkt der Terminsanberaumung an; vielmehr muss diese Prognose während des gesamten Verfahrens fortlaufend gestellt werden, also insbesondere auch während der laufenden Verhandlung (OLG Karlsruhe StV 1999, 364 f; BayObLG StV 1998, 367 f; Gössel, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 418 Rdnr.45; Tolksdorf, in: Karlsruher Kommentar, StPO, § 418 Rdnr.11).
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